Der Kodex von HammurabiDer Gesetzeskodex des babylonischen Königs Hammurabi (Hammurapi) (um 1750 v.Chr.)In den Jahren 1901 bis 1902 stießen französische Archäologen bei Ausgrabungen in der alten Stadt Susa im westlichen Persien auf einen überraschenden Fund. In den Ruinen von Bauwerken, die gegen Ende des zweiten Jahrtausends v.Chr. verlassen worden waren, fanden sie sorgfältig beschriftete, viele hundert Jahre zuvor angefertigte Gedenktafeln aus Stein. Es handelte sieh nicht um ortsübliche, elamitische Skulpturen, sondern um Denkmäler, die berühmte Könige Babylons in ihren eigenen Städten hatten aufstellen lassen. In einem kurzen Augenblick des Triumphs hatte ein König von Susa Babylon geplündert und diese Stücke als Trophäen mitgenommen. Die Steine wurden in neuer Zeit mit dem Schiff nach Paris gebracht, wo sie heute den Louvre schmücken. Unter diesen steinernen Dokumenten nimmt eine schwarze Steinsäule eine Sonderstellung ein. Sie ist 2,25 m hoch, und am oberen Ende ziert sie ein 60 cm hohes Relief. In den Stein sind Hunderte von Zeilen in Keilschrift eingraviert worden. Schon ein Jahr, nachdem der Stein gefunden war, wurden die Einzelheiten seiner Entdeckungen sowie eine Übersetzung des Textes veröffentlicht. Die Welt erfuhr von den Gesetzen des babylonischen Königs Hammurabi. Glücklicher Entdecker dieser Gesetztetafel war der Ägyptologe Gustav Jéquier, der ein Mitglieder einer Expedition unter der Leitung von Jean-Jaques de Morgan war. Im Januar 1902 fand er in Persepolis drei Bruchstücke eines Steines aus Diorit. Zusammengesetzt ergaben diese Bruchstücke eine Säule von über 2 Metern Höhe und fast 50 cm Durchmesser. In dieser Säule sind in 49 Kolumnen auf 4000 engen Zeilen über 8000 Wörter - d.i. ungefähr ein Vierteil des Genesistextes - in Keilschrift eingraviert. Die Schrift ist erstaunlich sorgfältig ausgeführt. Die Wellen der Erregung schlugen hoch, denn auf einmal waren eine ganze Reihe von Gesetzen gefunden worden, die dem "mosaischen Gesetz" in vieler Hinsieht sehr ähnlich waren. Man lese nur die Übersetzung einiger Paragraphen, die den Gesetzen aus 2. Mose 21-23 sehr gleichen: "Gesetzt, ein Kind hat seinen Vater geschlagen, so wird man ihm die Hände abschneiden" (Nr. 195)." "Gesetzt, ein Mann hat einen minderjährigen Freigeborenen gestohlen, so wird er getötet" (Nr. 14). "Gesetzt, ein Mann hat bei einer Schlägerei einen anderen geschlagen und ihm eine Verwundung beigebracht, so wird selbiger Mann schwören: Ich habe ihn nicht mit Absieht geschlagen' und wird den Arzt bezahlen" (Nr. 206). "Gesetzt, ein Mann hat eine Freigeborene geschlagen und hat bei ihr eine Fehlgeburt veranlaßt, so wird er zehn Sequel Silber für den Fötus zahlen. Gesetzt, selbige Frau ist gestorben, so wird man seine Tochter töten" (Nr. 209,210). "Gesetzt, ein Mann hat das Auge eines Freigeborenen zerstört, so wird man sein Auge zerstören. Gesetzt, er hat einem anderen einen Knochen zerbrochen, so wird man seinen Knochen zerbrechen. Gesetzt, ein Mann hat einem anderen ihm gleichstehenden Manne einen Zahn ausgeschlagen, so wird man ihm einen Zahn ausschlagen(Nr. 196, 197, 200). "Gesetzt, ein Rind hat, als es auf der Straße ging, einen Mann gestoßen und getötet, so entstehen aus diesem Rechtsstreit keine Ansprüche. Gesetzt, das Rind eines Mannes ist stößig und hat demgemäß, daß es stößig ist, ihm seinen Fehler gezeigt, er aber hat seine Hörner nicht gestutzt, sein Rind nicht angebunden, selbiges Rind hat einen Freigeborenen gestoßen und getötet, so wird er eine halbe Mine Silber geben" (Nr. 250, 251). "Gesetzt, ein Mann hat entweder ein Rind oder ein Schaf oder einen Esel oder ein Schiff gestohlen, gesetzt, es ist das Eigentum Gottes oder des Palastes, so wird er es dreißigfach geben. Gesetzt, es ist das Eigentum eines Muskenu (Abhängigen), so wird er es zehnfach ersetzen. Gesetzt, der Dieb hat nichts zu geben, so wird er getötet. Gesetzt, ein Mann hat geraubt und ist dabei gefaßt worden, so wird selbiger Mann getötet" (Nr. 8,22). Hammurabi war um 1750 v.Chr. König von Babylon, also mehrere hundert Jahre, bevor Mose lebte. Hammurabi ware während der ersten Jahre seiner Herrschaft Zeitgenosse des mächtigen Samsi-Adad von Assur, dem auch Mari unterstand. Nach dem Tod Samsi-Adads, dem sein Sohn auf dem Thron folgte, änderte sich das Kräftverhältnis in Mesopotamien. Unter der Herrschaft Zimrilims gelange es Mari, sein Unabhängigkeit wiederzugewinnen und für einige Zeit den Aufschwung Assyriens aufzuhalten. Es folgte eine kurze Zeit , während der keiner Herrschaft der großen Städte wie Mari, Babylon, Esnunna und Larsa die Vorherrschaft erlangen konnte. Schließlich konnte Hammurabi sich gegen sie durchsetzen und langsam, aber mit großer politischer Klugheit sein babylonisches Reich gründen, das über das südliche udn mittlere Mesopotamien herrschte und auch einen gewissen Einfluß auf Assyrien im Norden ausübte. Die Gesetze befassen sicb häufig mit den gleichen Tatbeständen, weil die meisten Babylonier wie die Israeliten Bauern waren, die in kleinen Städten lebten. Manche Ähnlichkeiten sind so verblüffend, daß man von einer in weiten Kreisen bekannten Tradition der Rechtsprechung ausgehen kann. Man vergleiche nur die Gesetze über den angriffslustigen Ochsen. Eine andere, ältere Sammlung babylonischer Gesetze verzeichnet eine Vorschrift, die in Hammurabis Gesetzen fehlt, die aber dem Gesetz des Mose sehr ähnlich ist: "Wenn ein Ochse einen anderen Ochsen durchbohrt bat, so daß er stirbt, sollen die Besitzer der Ochsen den Wert des lebenden Ochsen und den Körper des toten Ochsen zwischen sieh teilen" (Kodex des Eschnunna, Nr. 53). "Wenn jemandes Rind eines anderen Rind stößt, daß es stirbt, so sollen sie das lebendige Rind verkaufen und das Geld teilen und das tote Tier auch teilen" (2. Mose 21,35). Auffällig sind freilich nicht nur die Ähnlichkeiten zwischen diesen babylonischen Gesetzen und den biblischen, auffällig sind auch ihre Unterschiede. In den babylonischen Gesetzen sind Vermögen und Besitz ebenso wichtig wie die Menschen. Für Verbrechen an Personen und Sachen gelten dieselben Strafen. In den biblischen Gesetzen dagegen ahndet man nur Verbrechen gegen die Person mit körperlichen Strafen. Verstöße gegen den Besitz werden durch Geld oder Güter abgegolten. Das Schicksal eines Diebes, der den angerichteten Sehaden nicht wiedergutmachen kann, ist nach Hammurabis Gesetz (Nr. 8) der Tod, während 2. Mose 22,2 verlangt, daß er als Sklave verkauft wird. Das hebräische Gesetz mißt dem Menschen einen höheren Wert zu als das babylonische. Die Gesetze Hammurabis sind so weit man hat feststellen können - niemals mit aller Konsequenz angewendet worden. Obwohl die babylonischen Schreiber sie auch noch zur Zeit Nebukadnezars abschrieben, also mehr als tausend Jahre nach Hammurabi, beziehen sieh die babylonischen Berichte über Rechtsfälle niemals auf sie. Ihre Bedeutung dürfte mehr in ihrem Grundsatz als in ihrer praktischen Anwendung gelegen haben. Interessanterweise gleichen sie darin ebenfalls den alttestamentlichen Gesetzen. Obwohl sie in der Geschichte Israels schon immer Mose zugeschrieben wurden, sind nach Ansicht der Gelehrten in den Geschichtsbüchern Samuel und Könige kaum Spuren von ihnen zu finden. Wie die Gesetze des Hammurabi könnten sie über viele Jahrhunderte in Vergessenheit geraten sein. Es kann durchaus sein, daß die hebräischen Gesetze einzelne Problemlösungen von den Babyloniern übernommen haben. Der Vergleich zeigt aber auch die tiefgreifenden Unterschiede in den Wertvorstellungen, besonders was das menschliche Leben anbetrifft. Dieser Umstand lenkt die Aufmerksamkeit auf das Neue des hebräischen Denkens, das auch heute noch unsere Gesellschaft beeinflußt. Übrigens steht heute eine Kopie des Gesetzes-Stele im "Pergamon Museum" in Berlin. Literatur
A. Millard, Schätze aus biblischer Zeit, Giessen: Brunnen-Verlag, 1986, ISBN 3-7655-5762-5 (vergriffen)
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