Christliche Bekenntnisse

Bekenntnis (Confessio) und Glaubensregel (Symbolum) in der Alten Kirche


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Einführung

Mündliche und schriftliche Überlieferung der apostolischen Verkündigung entwickelten sich im 1. und 2.Jh. miteinander. Bekenntnisartige Formeln entstanden sehr früh. Erst im 4.Jh. ist belegt, dass die Gemeinden wörtlich fixierte Taufbekenntnisse verschiedenen Typs besaßen. Auch das sog. "Apostolikum", welches sich seit im Mittelalter im Westen als allgemeines Taufbekenntnis durchsetzte, entstand in diesem Zusammenhang. Die alte Kirche kannte als Norm der Theologie nie die Bibel allein, sondern diese stets nur im Zusammenhang der apostolischen Überlieferung.

Seit ca. 180 gab es die ausdrückliche Berufung auf die kirchliche Glaubens- bzw. Wahrheitsnorm (regula fidei bzw. veritatis). Damit war das Verhältnis von Schrift und Tradition als Grundproblem der weiteren Theologiegeschichte gegeben.



Die Entwicklung des Bekenntnisses

Das "Bekenntnis" im strikten Sinne bezog sich im 1.Jh. ausschließlich auf die Person Jesu und enthielt in der antihäretischen Explikation zusätzliche Hinweise auf das Heilswerk. Ein (deklaratorisches) Taufbekenntnis existierte im 2./3.Jh. noch nicht. Es gab drei inhaltlich ausgeführte Tauffragen als Urform des Credo. Daraus entwickelten sich im 3./4.Jh. lokale Bekenntnisse, im Westen in relativ einheitlicher Form (sog. Romanum), im Osten stärker differierend.

Bekenntnis war, wie der Begriff "homologia" zeigt, primär ein existentieller Akt der persönlichen Bindung an Jesus Christus: "Jesus ist der Christus" oder "Kyrios Jesus". Daneben existierten sehr früh Lehrsätze, welche die Auferweckung Jesu von den Toten und Jesu Tod als stellvertretende Sühne bekannten. In der Entwicklung christologischer Lehrsätze wuchsen beide, Homologie und Pistisformel, zusammen.



Taufe und Bekenntnis

Nirgendwo ist im 1.-2.Jh. klar belegt, dass bei der Taufe ein Bekenntnistext gesprochen wurde.

Erstmals in Hippolyts "Traditio Apostolica" ca. 220 wird die Praxis der drei Tauffragen bezeugt. Solch interrogatorisches Taufbekenntnis dürfte die älteste Form gewesen sein. Deklaratorische Formen sind erst später überliefert.



Das altrömische "Bekenntnis"

Markell von Ankyra zitiert 340 in Rom zum Erweis seiner Orthodoxie ein römisches Credo. Die inhaltliche Nähe zu Hippolyt und die griechische Sprachform weisen in das 3.Jh., vielleicht vor 250. Das "Romanum" wurde zur Grundlage der Taufbekenntnisse in den meisten westlichen Kirchen. Im Osten gab es erst im 4.Jh. Vergleichbares durch die Verwendung des Nizänums in manchen Gemeinden.

Ob es schon im 3.Jh. vereinzelt fest formulierte Privat- und Gemeindebekenntnisse gegeben hat, ist ungewiss. Lehrbekenntnisse wurden seit 318 bzw. 341 in großer Zahl produziert. Dass es in der Gemeindepraxis verwendete Bekenntnisse gab, wird durch den Katechumenenunterricht Cyrills von Jerusalem um 350 erstmals belegt. Dies dürfte im ganzen 4.Jh. verbreitete Sitte gewesen sein.



Das "Symbolum Apostolicum"

Seit dem 3.Jh. begegnet im Westen der Begriff "symbolum" zur Bezeichnung wohl der triadischen Taufformel. Dass im 6.-7.Jh. vermutlich in Gallien entstandene Apostolikum unterschied sich vom Romanum durch mehrere Veränderungen und Einschübe.



Die Glaubens- bzw. Wahrheitsregel

Der älteste Zeuge ist Irenäus:

* die regula fidei war keineswegs fixiert.

* sie war eine individuelle, freie Formulierung als Zusammenfassung der apostolischen Verkündigung, also der mündlichen Tradition.

Origenes hat seine systematische Konstruktion des christlichen Lehrgefüges bewusst als Interpretation der Regel bzw. der apostolischen Verkündigung konzipiert.

Quelle: http://www.internet-gottesdienst.at/archiv/pg.kirchen/bekenn01.zip (2006)

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Ins Netz gesetzt am 24.02.2006; letzte Änderung: 24.02.2012
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