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10 Jahre »Gemeinsame Erklärung zur Rechtfertigung«

Kritik an einem ökumenischen Papier

Hanns Leiner [ 1 ]

Am 31. Oktober jeden Jahres gedenken wir in unserer Kirche des Beginns der Reformation der Kirche durch Martin Luther im 16. Jahrhundert. Es ging dabei um viel mehr als um den Widerspruch gegen den Ablasshandel. Luther war bei seinem Ringen um die »Gerechtigkeit, die vor Gott gilt« eine tiefe, neue Erkenntnis und Wiederentdeckung des Evangeliums von Jesus Christus geschenkt worden, von der her er die Praxis und Lehre seiner Kirche einer grundlegenden Prüfung und Erneuerung unterzog.

Dagegen aber setzte sich die Papstkirche heftig zur Wehr. Luther ließ sich jedoch nicht einschüchtern oder von seiner Glaubenserkenntnis abbringen. An diesem Gegensatz zerbrach die äußere Einheit der abendländischen Kirche und es kam zur Entstehung selbständiger evangelischer Kirchen. Dessen haben die evangelischen Christen bisher immer am Reformationsfest dankbar gedacht. Heute wird das aber auch von vielen bei uns so sehr bedauert, dass darüber die Freude und der Dank für die innere Erneuerung der Kirche in den Hintergrund zu treten droht und von dem Verlangen nach der Wiederherstellung der äußeren Einheit der Kirche überlagert wird.

Deswegen hat man auch vor zehn Jahren versucht, in einer Konsenserklärung zwischen der römisch-katholischen und der evangelisch-lutherischen Kirche eine gemeinsame Basis in der Lehre von der Rechtfertigung zu finden. Dies führte zu der so genannten Gemeinsamen Erklärung zur Rechtfertigung (GER), die am 31. Oktober 1999 in der St. Annakirche zu Augsburg von den Vertretern beider Kirchen offiziell unterzeichnet wurde (»Gemeinsame Offizielle Feststellung«). Seitdem wird behauptet, dass in der Rechtfertigungslehre kein kirchentrennender Unterschied mehr zwischen Rom und uns bestehe. Das feiert man nun groß in verschiedenen Festakten und Gottesdiensten.

Doch die Gemeinsame Erklärung zur Rechtfertigung war von Anfang an umstritten. Mehr als 200 evangelische Theologieprofessoren widersprachen ihr, sahen keinen wirklichen Konsens erreicht und warnten darum vor ihrer Unterzeichnung dieses Formelkompromisses. Auch viele andere Theologen und Christenmenschen in unserer Kirche konnten in der GER keinen echten, gelungenen Konsens erkennen und widersprachen ihr darum.

Es gab dafür schwerwiegende theologische Gründe:

1. Rom widersprach in dieser Erklärung der tiefen, reformatorischen Einsicht, dass auch der getaufte und glaubende Christ »Sünder und Gerechter zugleich« ist; das bestreitet Rom, bzw. deutet es um.

2. Rom widerspricht in ihr auch der zentralen lutherischen Aussage, dass der Mensch gerechtfertigt wird vor Gott »allein durch den Glauben«.

3. Rom behauptet dagegen weiterhin, dass die guten Werke des gerechtfertigten Christen »verdienstliche Werke« sind, die notwendigerweise zu seiner Rechtfertigung beitragen (müssen). Die Rechtfertigung des Menschen wird von Rom als ein Prozess verstanden, in dessen Verlauf der Christ allmählich mehr und mehr gerecht wird.

4. Rom bestreitet deshalb auch, dass der einzelne Christ seiner Rechtfertigung und damit seines Heils gewiss sein kann. Rom lehrt vielmehr, dass das rechtfertigende Urteil Gottes erst im Jüngsten Gericht ergehen wird; darum müsse jeder Christ bis dahin trotz der anfänglichen Rechtfertigung um sein Heil in Sorge sein und bleiben.

In all diesen Punkten widerspricht die römisch-katholische Rechtfertigungslehre auch in der GER wesentlichen Aussagen der lutherischen Lehre. Von einem Grundkonsens kann darum überhaupt nicht die Rede sein. Im Übrigen hat der frühere Präsident der römischen Glaubenskongregation, Kardinal Ratzinger, darauf hingewiesen, dass die Verwerfungen des Konzils von Trient gegen unsere Lehre natürlich gültig bleiben. Sie treffen uns jedoch dann nicht mehr, wenn wir so lehren wie in der GER. Hier kann Rom auf sein Verwerfungsurteil verzichten, weil diese Form der Rechtfertigungslehre mit der des Konzils von Trient übereinstimmt, d. h. also im Kern schon katholisch ist. W. Thiede hat ganz recht, wenn er im »Rheinischen Merkur« dazu titelte: »Rom setzte sich (in der GER) durch.« Das bestätigt meine Befürchtung, dass uns die römische Kirche mit der GER »über den Tisch gezogen hat«, und wir darin die echt lutherische Rechtfertigungslehre aufgegeben haben. »Wer hier unterzeichnet, ist auf dem Weg katholisch zu werden« (Professor Ulrich Wickert).

Auch die weitere Entwicklung nach der Unterzeichnung vor zehn Jahren hat gezeigt, dass sich die römisch-katholische Kirche in keiner Weise wirklich geändert hat und trotz dieser Unterzeichnung nicht gewillt ist, uns als ebenbürtige Gesprächpartner anzuerkennen:

1. Sie erneuerte unmittelbar nach der Unterzeichnung das typisch römische Institut des Ablasses und rief für das Jahr 2000 einen Jubelablass aus, der natürlich auch in Deutschland vertrieben wurde.

2. Sie vertritt weiterhin öffentlich in ihren Lehrschreiben (z. B. Dominus Iesus) die Behauptung, dass wir »nicht Kirche im eigentlichen Sinn« seien.

3. Sie verbietet es ihren Theologen und Priestern deshalb ausdrücklich, uns als Schwesterkirche zu bezeichnen.

4. Sie verbietet in einer neueren Enzyklika (Ecclesia de Eucharistia) uns und ihren Gläubigen die Abendmahlsgemeinschaft – auch nur gastweise.

Die angebliche Übereinstimmung in den Grundwahrheiten der Rechtfertigung genügt also nicht, um Kirchengemeinschaft zu ermöglichen; das wird vielmehr erst noch von weiteren Konsensen (z. B. im Amtsverständnis) abhängig gemacht.

Ich vermag deshalb die Freude und den Jubel über das Jubiläum nicht zu verstehen und nicht zu teilen. Ich weiß nicht, was es hier für uns zu feiern gibt, es sei denn, wir wollten die katholisierende Verwässerung und damit innere Entleerung des Herzstücks der lutherischen Lehre, eben das von der Rechtfertigung aus Gnade und Glauben allein, feiern. Das darf nicht sein, denn es käme einer theologischen Selbstaufgabe und geradezu einem geistlichen Selbstmord unserer Kirche gleich.

Weil die Rechtfertigung für uns der Glaubensartikel ist, mit dem die Kirche steht oder fällt, sehe ich unsere fragwürdige Nachgiebigkeit und die geschickt getarnte römische Hartnäckigkeit mit großer Sorge. Wenn wir wirklich zugeben, dass Rom in der Rechtfertigung nicht falsch lehrt, dann stellt das die Notwendigkeit in Frage, dass wir aus guten Gründen und mit gutem Gewissen von Rom getrennt bleiben. Wir drohen auf diese Weise dem römischen (und dem allgemeinen öffentlichen) Drängen nach Einheit der Kirchen zu erliegen und dann zur römisch verstandenen und definierten Einheit ja sagen zu müssen. Das ist uns jedoch verwehrt, wenn wir bei der echten lutherischen Rechtfertigungslehre beharren, wie sie Martin Luther aus der Bibel gehört und gelehrt hat. Das scheint mir – allen verlockenden Einheitsschalmeien zum Trotz – unbedingt nötig zu sein.



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Veröffentlichung mit freundlicher Genehmigung.
URL: http://www.theologische-links.de/downloads/oekumene/gemeinsame_erklaerung_10_jahre_kritik.html
Ins Netz gesetzt am 19.12.2009; letzte Änderung: 06.06.2017
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